Unsere Dienstleistungen
 

Wir lieben unsere Arbeit, daraus machen wir kein Geheimnis. Aber was uns wirklich glücklich macht, ist, wenn wir sehen, dass unsere Kunden mit unserer  Arbeit zufrieden sind und sich bei uns wohlfühlen. 
 Du kannst hier alles über unsere  Leistungen nachlesen. 

Preisliste Lucky Horses 

  Samstag, Sonntag und Feiertag zzgl      2,50 € pro Leistung

  • Füttern pro fertige Komponente          2,00 €

Mehr Zeitaufwand, nach Rücksprache 

        

Heunetz füllen  5,00 €

          

  • Misten je angefangene 15 Min.            7,50 €


  • Weide am Paddock öffnen pro Pferd

        1,00 €


  • Koppelservice große  Weide pro 

        Pferd         

        5,00 €   


  • Deckenservice  je  Pferd                             2,00  €      

         ein-, oder ausdecken 

Betreuung Tierarzt,  Hufschmied,...
         7,50 €

         je angefangene 15 Min. 

  •  Fliegenmaske je an-, ausziehen,           2,00 €

          Fliegenspray   je Aufwand 

  •  Entwurmungsmanagment                     

         inkl. Kotprobe, Wurmkur und Verabreichung         
         Berechnung nach Aufwand und anfallenden                       Kosten

         zzgl.  gültiger Mwst
    

   Pferdeanhänger 

mit Rückfahrkamera 


  • Pferdeanhänger Verleih pro Tag            75,00 €   
  • Wochentarif  (7 Tage) 400,00 €  

 

  • Fahrservice nach Rücksprache 


  • Anlieferung und Abholung des Anhängers ist gegen Gebühr möglich, die Berechnung ab Kobern-Gondorf beträgt pro Kilometer 0,90 €


 Rückfahrkamera Kabellos, 6700mAh Wiederaufladbare Batterie Magnetische Rückfahrkamera Funk, DIY Installation, 7 Zoll FHD Monitor


          zzgl.  gültiger Mwst.


ALLE UNSERE ANGEBOTE KÖNNEN AUCH EXTERN GENUTZT WERDEN


Anhänger – Mietvertrag – Bedingungen

Der Vermieter zeichnet sich ausschließlich für den verkehrssicheren Zustand des gegenständlichen Anhängers, zum Zeitpunkt der Übergabe, verantwortlich.
Weitere, wie auch immer geartete Ansprüche an den Vermieter können nicht gestellt werden.
Der Mieter (Mitmieter) hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand des Anhängers zu überzeugen. Festgestellte Mängel sind ggf. VOR Fahrtantritt im Mietvertrag festzuhalten. Defekte Anhänger oder Zusatz-ausrüstungen dürfen NICHT verwendet werden!
Die MIETERIN / der MIETER HAFTET ZUR GÄNZE FÜR ALLE SCHÄDEN, DIEBSTAHL ETC. DIE AUF GROBE FAHRLÄSSIGKEIT,  WILLKÜR, ÜBERLADUNG, BESCHÄDIGUNGEN, ETC. ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
BEI ABSCHLUSS EINER KASKOVERSICHERUNG BETRÄGT DER SELBSTBEHALT € 500,–
(Kaskoversicherungen decken Unfall und Diebstahl !  Ladegut, Überladung etc. kann nicht versichert werden.)
Schadenersatzkosten können dem Mieter ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Vorfalls in Rechnung gestellt werden und sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden 14% Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
Der Mieter verpflichtet sich:

  1. a) Den gemieteten Anhänger nicht auf öffentlichen Straßen, vom Zugfahrzeug getrennt, abzustellen. (Ausgenommen für die Zeit des Be- und Entladens)
  2. b) Den Anhänger für die Dauer der Halte- und Parkzeiten mittels des an der Deichsel verfügbaren Zylinderschlosses gegen Diebstahl zu sichern.
  3. c) Jede Beschädigung oder Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden. ( Tel. 0152-53832195/ 24 h Service )
  4. d) den Anhänger schonend zu behandeln, für die ständige Verkehrssicherheit zu sorgen (Reifendruck, Beleuchtung etc.) sowie gereinigt zu retournieren.
  5. e) Im Falle eines Unfalles, Diebstahl usw. auf ein polizeiliches Protokoll (Anzeigen etc. sind in jenem Staat zu erstatten auf dessen Territorium sich der Unfall, Diebstahl etc. ereignet) zu bestehen bzw. Anzeige (auch Selbstanzeige) zu erstatten. (Bei Schriftstücken die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizubringen!) und den jeweiligen Versicherungen sowie dem Vermieter innerhalb einer Woche schriftlich einen  Unfall-, Diebstahlbericht etc. zu übermitteln. Unverzügliche mündliche Meldung an den Vermieter ist trotzdem zu erstatten.  Alle anfallenden Kosten für Stempelgebühren, Übersetzungen, Kennzeichenwiederbeschaffung etc. sind vom Mieter zu tragen und sind nicht in einer eventuell vereinbarten Haftungsbefreiung inkludiert!
  6. f) Die ges. Grenzwerte (Nutzl., Höchstgeschwindigkeit etc.) einzuhalten.
  7. g) Der genaue Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe sind im Mietvertrag festzuhalten!

 
Verrechnungsgrundlage der Miete: die jeweils angefangenen 24 Stunden. die Miete ist VOR Fahrtantritt, bzw. zum Zeitpunkt der Mietverlängerung fällig! Bei MIETVERLÄNGERUNG OHNE VORHERIGER BEZAHLUNG wird d. Tagesmietsatz in Rechnung gestellt! KAUTIONEN gelten NICHT als BEZAHLUNG!   Firmen, Vereine etc. haben für die Mietdauer ein genaues Fahrerverzeichnis zu führen. (Name des Fahrers, genauer Zeitraum, Kennzeichen Anh. u. Zug-KFZ)
Dieses Verzeichnis ist mind. 12 Monate Aufzubewahren.
Im Falle der Übernahme eines Anhängers durch den Mitmieter, bekundet dieser durch seine Unterschrift, dass er vom Mieter zur Übernahme und Verwendung beauftragt wurde und mit den hier genannten Bedingungen einverstanden ist.
Es steht dem Vermieter frei, den vollen Selbstbehalt durch Einheben einer vom Vermieter zu bestimmenden Gebühr (im Einzelfall oder generell) zu reduzieren (diese Vereinbarungen sind nur nach Niederschrift im Mietvertrag gültig). Bei Nichteinhaltung der Mietbedingungen (Meldepflicht etc) wird die Haftungsbefreiung ungültig! Deformierte Achsen müssen jedoch immer ersetzt werden! Kautionen werden ohne Rückfragen zur Abdeckung jeweiliger Schäden verwendet.
Der Mieter verpflichtet sich den Rücktransport des gemieteten Anhängers sicherzustellen. (Auch nach einem Unfall, unabhängig vom Verschulden!) Überprüfungen und Zerlegungsarbeiten dürfen AUSSCHLIESSLICH mit SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG des Vermieters erfolgen! Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Koblenz als vereinbart.
 
 
Für Pferdetransporte durch Fam. Weyh gelten eigene Bedingungen, welche bei Buchung ausgehändigt werden !